Militärische Plangenehmigung betreffend den Schiessplatz Linn, Pachtgut Leumli, Stallsanierung, Gemeinde Linn (AG) vom 19. Januar 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 8600 Dübendorf, vom 29. Juli 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Stalles des Pachtguts Leumli auf dem Schiessplatz Linn unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei, 5224 Linn, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

1. Februar 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

2000-0145