Konzession für die SRG SSR idée suisse (Konzession SRG) Änderung vom 12. Oktober 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Konzession SRG vom 28. November 20071 wird wie folgt geändert: Art. 5 Abs. 2 Sie kann ein deutschsprachiges Informationsprogramm veranstalten, das aus Informationssendungen und -beiträgen besteht, die zuvor in den Programmen nach Absatz 1 ausgestrahlt worden sind. Sie kann Sendungen über Ereignisse von nationaler Bedeutung auch originär ausstrahlen, sofern diese Sendungen zeitlich beschränkt sind und aus Kapazitätsgründen oder wegen einer Kollision mit den regelmässigen Kinder- und Jugendsendungen in den Programmen nach Absatz 1 nicht ausgestrahlt werden können. Solche Ausstrahlungen sind dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mindestens einen Monat im Voraus zu melden. Bei nicht vorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen kann die Meldung auch später oder nachträglich erfolgen. Das Programm wird wie folgt verbreitet:

2

a)

in der Regel unverschlüsselt über Satellit;

b)

nach Möglichkeit über DVB-T.

Art. 24 Abs. 6 Aufgehoben II Diese Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

12. Oktober 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1

BBl 2007 8557, 2008 5779, 2009 4811 und 6829, 2010 7913

2011-1783

7967

Konzession SRG

7968