Mitteilung der Bundeskanzlei

Die Veröffentlichung der Mitteilung des dringlichen Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Bundesblatt Nr. 41 vom 11. Oktober 2011 (BBl 2011 7509) ist gegenstandslos1.

Dringliche Bundesgesetze mit einer Geltungsdauer von weniger als einem Jahr unterstehen nicht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b in Verbindung mit Art. 165 Abs. 1 BV).

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Siehe auch die Berichtigung der Veröffentlichung in AS 2011 4565.

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