C Bundesbeschluss Entwurf über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 20082011 (zwölfte Beitragsperiode) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 19. September 20072 über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 20082011 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 (neu) 2
Die zwölfte Beitragsperiode nach dem UFG wird um ein Jahr verlängert.
Art. 4 Abs. 2 (neu) Der Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge wird um 72,5 Millionen Franken erhöht.
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Art. 5 Abs. 2 (neu) 2 Der Verpflichtungskredit für projektgebundene Beiträge wird um 57,4 Millionen Franken erhöht.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2011 757 BBl 2007 7471
2010-2122
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Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 20082011. BB
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