Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Das «Schweizerische Verpackungsinstitut (SVI)» hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Packaging Managerin mit eidgenössichem Diplom/Packaging Manager mit eidgenössichem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. Dezember 2011

2011-2978

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

9435