Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Die integrationsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 sowie einzelne Bestimmung im Zusammenhang mit der Zulassung, der Aufenthaltsbewilligung, der Niederlassungsbewilligung, dem Familiennachzug und der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Personen sowie verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen sind an den Integrationsplan des Bundes anzupassen. Dabei soll die Integration im Sinne des Grundsatzes von Fördern und Fordern verbindlicher gestaltet werden. Einige Bestimmungen sollen von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe angehoben werden.

Vernehmlassungsfrist: 23. März 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Abteilung Integration, Quellenweg 6, 3003 Bern, Telefon 031 325 97 83, Fax 031 325 07 41, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. Dezember 2011

2011-2739

Bundeskanzlei

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