D Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Verständigung und Sprache in den Jahren 20122015 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und die Artikel 1422 des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 20073, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20114, beschliesst: Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Verständigung und Sprache in den Jahren 20122015 wird ein Zahlungsrahmen von 51 700 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR ...; BBl 2009 8759 SR 441.1 BBl 2011 2971
2010-2902
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Zahlungsrahmen im Bereich Verständigung und Sprache in den Jahren 20122015. BB
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