Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11298 Widersprechende Red Bull GmbH, Am Brunnen 1, 5330 Fuschl am See, Österreich, internationale Registrierung Nr. 867 080 «BULL RUSH» gegen Widerspruchsgegnerin BULBASH, SIA, Biezina iela 7­68, 1029 Riga, Lettland, internationale Registrierung Nr. 1 042 814 «BULBASH».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Juli 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11298 wird bezüglich der aus dem Register gelöschten Warenklasse 32 als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widerspruch Nr. 11298 wird für die verbleibende Warenklasse 33 gutgeheissen.

4.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1 042 814 «BULBASH» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert (vgl. Déclaration de refus total selon la règle 18ter3).

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. Juli 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1497

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