Verfügung im Widerspruchsverfahren 2008/1997 Widersprechende/r Warner Lambert Compny, New Jersey, Schweizerische Marke Nr. 312 395 (DILZEM), Vertreter/in Warner Lambert (Schweiz) AG, Blegistrasse 11a, 6341 Baar gegen Widerspruchsgegner/in Trade Chemical Products S.L., E-17530 Campdevanol (Espagne), Internationale Marke Nr. 668 000 (TIMSEN (fig.))

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. April 2000 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 2008/1997 gegen die internationale Marke Nr. 668 000 (TIMSEN (fig.)) wird gutgeheissen.

2.

Nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids wird der ,,Avis de refus provisoire partiel en cas d'opposition" vom 1. Juli 1997 in einen ,,Refus partiel définitif" umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Insitut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 1300 Franken zu entrichten (inkl. Fr. 800.-Widerspruchsgebühr)

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

9. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2616

2000-0925