Verfügung im Widerspruchsverfahren 2147/1997 Widersprechende/r Therma AG, 8762 Schwanden, Schweizerische Marke Nr. 354 739 (THERMA), Vertreter/in E. Blum & Co., Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Behr-Thermot-tronik GmbH & Co., Enszstrasse 25, D-70806 Kornwestheim, Internationale Marke Nr. 670 532 (THERMAQUA) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. April 2000 folgendes verfügt: 1.

Durch den Schutzverzicht der angefochtenen internationalen Marke für das Gebiet der Schweiz wird das Widerspruchsverfahren Nr. 2147/97 als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr im Betrage von 400 Franken wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids der widersprechenden Partei zurückerstattet, die andere Hälfte verbleibt dem Institut..

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen..

4.

Den Parteien schriftlich zu eröffnen (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

18. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2370

2000-0795