Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Wangen a. A., Waffenplatz Wangen a. A. ­ Wiedlisbach; Umsetzung Massnahmen der Generellen Entwässerungsplanung GEP in den Bereichen Werkstatt und Kaserne vom 6. Juni 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 4. September 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der Massnahmen der Generellen Entwässerungsplanung GEP in den Bereichen Werkstatt und Kaserne des Waffenplatzes Wangen a.A. ­ Wiedlisbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. Juni 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2011-1205