Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge In Erfüllung von zwei Motionen werden Änderungen in zwei Bereichen vorgeschlagen. 1. Selbstständiger Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite durch den Bundesrat: die bestehenden Kategorien in Artikel 7a Absatz 2 RVOG werden präzisiert und eine Liste von Negativkriterien wird in einem neuen Absatz aufgenommen. 2. Vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge: das Parlamentsgesetz wird in dem Sinn geändert, dass der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung verzichtet, wenn sich die beiden zuständigen Kommissionen mit einem Mehr von zwei Dritteln der Mitglieder dagegen aussprechen.

Vernehmlassungsfrist: 12. März 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich I für Rechtsetzung, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 53 62 / 031 322 43 92 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Dezember 2011

2011-2833

Bundeskanzlei

9017