Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) Die Vorlage hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz auf und beinhaltet auch den Entwurf für die notwendige Anpassung von Artikel 119 der Bundesverfassung. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert sie auf Gesetzesstufe strenge Rahmenbedingungen, unter denen die PID für betroffene Paare zugänglich sein soll, und stellt ihre Anwendung zu anderen Zwecken unter Strafe.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, Seilerstrasse 8, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juli 2011

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Bundeskanzlei

2011-1363