B Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2012­2015 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 2012­2015 wird ein Zahlungsrahmen von 20,4 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 194.2 BBl 2011 2337

2010-2965

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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2012­2015. BB

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