Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11079 Widersprechende Red Bull GmbH, Am Brunnen 1, AT-5330 Fuschl am See, IR-Marke Nr. 972 114 «RED BULL» gegen Widerspruchsgegnerin SARL CEMACOM, 16 BIS, RUE ALBERT, F-83000 Toulon, CH-Marke Nr. 596 056 «BULL BANG».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. März 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin ist vom Verfahren auszuschliessen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11079 wird gutgeheissen und die angefochtene CH-Marke Nr. 596 056 «BULL BANG» wird widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühren) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

7. März 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2011-0585