Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Flugplatz Alpnach, Erneuerung Hallen 2 und 3 sowie Neubau Halle 4 vom 14. April 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 19. November 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau die Erneuerung der Hallen 2 und 3 sowie den Neubau der Halle 4 auf dem Militärflugplatz Alpnach (OW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. April 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-0778

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