Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11539 Widersprechende Bionorica SE, Kerschensteiner Strasse 11­15, DE-92318 Neumarkt, internationale Registrierung Nr. 324 672 «Sinupret» gegen Widerspruchsgegnerin Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG, Bahnhofstrasse 35, DE-38259 Salzgitter, internationale Registrierung Nr. 1 050 861 «Sinuvex» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. Oktober 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11539 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. Oktober 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8236

2011-2508