Richtplan des Kantons Schaffhausen Anpassung Agglomerationsprogramm ­ Genehmigung Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 8. September folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 1. September 2011 wird die Richtplananpassung «Anpassung Agglomerationsprogramm» genehmigt.

2.

Der Kanton wird beauftragt, im Rahmen der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans wirkungsvolle Festlegungen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung und Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr über das ganze Kantonsgebiet zu treffen.

3.

Die Grundsätze 2-1-10/A zur Planung von verkehrsintensiven Einrichtungen sind bezüglich einer Definition/Abgrenzung zu ergänzen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Planungs- und Naturschutzamt Schaffhausen, Beckenstube 11, 8200 Schaffhausen, Tel. 052 632 73 25

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

4. Oktober 2011

7322

Bundesamt für Raumentwicklung

2011-2090