Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) Das Medizinalberufegesetz ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Seither hat sich international und innerstaatlich die Lage verändert. Verschiedene Bereiche sind davon betroffen und eine Revision bestimmter Bestimmungen ist notwendig: Namentlich die Aus- und Weiterbildungsziele, aber auch die Definition der selbstständigen Berufsausübung eines universitären Medizinalberufes.

Vernehmlassungsfrist: 28. Oktober 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsberufe, Schwarzenburgstrasse 161, 3097 Liebefeld, Telefon +41 31 324 93 74, Fax +41 31 323 88 05 www.bag.admin.ch/themen/berufe/00993/11990/index.html?lang=fr Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juli 2011

5880

Bundeskanzlei

2011-1385