Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bund den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern, und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen. Der Vorentwurf zu einem Weiterbildungsgesetz löst diesen Auftrag ein.

Vernehmlassungsfrist: 13. April 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 324 20 86, www.bbt.admin.ch/weiterbildung Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. November 2011

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Bundeskanzlei

2011-2603