Bericht der GPK-S vom 29. März 2011 Evaluation zum Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarats Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 29. März 2011 der GPK-S betreffend die Evaluation zum Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. August 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Schweiz hat vom 18. November 2009 bis zum 11. Mai 2010 turnusgemäss den Vorsitz des Ministerkomitees des Europarats ausgeübt. Die federführenden Stellen im EDA und im EJPD hatten sich auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten verständigt, welche der Schweizer Vorsitz besonders befördern wollte. Zu diesen gehörte insbesondere die Gewährleistung der Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die Unterstützung der Reform des Europarats zur Erhöhung der politischen Relevanz und Effizienz dieser Organisation.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte beschlossen am 23. Januar 2009 auf Antrag der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation zum Schweizer Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats zu beauftragen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Evaluation dem schweizerischen Vorsitz ein insgesamt positives Zeugnis ausstellt. Mit der Verabschiedung der Erklärung von Interlaken ist es der Schweiz in der Tat gelungen, einen ehrgeizigen Reformprozess mit klaren Vorgaben für die Sicherung der Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf den Weg zu bringen. Auch in anderen Bereichen hat sich die Schweiz uneigennützig für die Werte des Europarats eingesetzt und so zu deren Förderung beigetragen.

Die im Bericht gemachte Feststellung, dass die Abwicklung des Vorsitzes über die bestehende Linienorganisation Entscheide verzögert und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundestellen erschwert hätte, teilt der Bundesrat nur bedingt.

Die Schaffung einer eigenen Projektorganisation wäre sinnvollerweise nur mit zusätzlichen Personaleinheiten möglich gewesen. Die vorhandenen Ressourcen gestatteten lediglich eine temporäre personelle Verstärkung einzelner Dienststellen für die Dauer des Vorsitzes im Ausmass von einigen wenigen Stellen, hauptsächlich über die Anpassung bestehender Pflichtenhefte.

Die Bewältigung des Vorsitzes unter den beschriebenen Vorzeichen mag zwar gewisse Einschränkungen mit sich gebracht und die bestehende Linienorganisation an ihre Grenzen geführt haben. Die im Bericht erwähnte Problematik ungenügend geklärter Schnittstellen ist hierfür sicherlich ein Indiz. Der Bundesrat hält die gewählte Organisation in Anbetracht der Aufgabenstellung jedoch insbesondere aus Gründen der Kosteneffizienz auch im Nachhinein für vertretbar.

Es steht jedoch ausser Frage, dass anspruchsvollere Aufgaben wie eine Einsitznahme in den UNO-Sicherheitsrat oder die Ausübung des Vorsitzes der OSZE ohne eine massgeschneiderte Projektorganisation mit entsprechenden personellen Ressourcen kaum zu bewältigen wäre. Der Bundesrat teilt deshalb die Auffassung, dass diesem Aspekt im Hinblick auf künftige Aufgaben die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken ist.

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Die im Bericht gemachte Feststellung, dass der Schweizer Vorsitz in der Öffentlichkeit insgesamt wenig wahrgenommen wurde, ist zweifellos zutreffend. Die Arbeit des Europarats ist zwar in verschiedenen Bereichen von grundlegender Bedeutung.

Sie betrifft die Bevölkerung jedoch meist nur mittelbar und ist insgesamt eher unspektakulär. Es ist deshalb fraglich, ob mit einem vertretbaren Aufwand ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit am Europarat und am Schweizer Vorsitz hätte geweckt werden können.

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