Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11382 Widersprechende Exclusive & Living digital GmbH, Stubbenhuk 5, D-20459 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 1 000 284 «LIVING AT HOME» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin DAYCLIC [Société à Responsabilité Limitée], 111 Avenue Victor Hugo, F-75016 PARIS, CH-Marke Nr. 602 885 «live @ home» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Juni 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin ist vom Verfahren auszuschliessen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11382 wird für sämtliche Waren und Dienstleistungen gutgeheissen.

3.

Die CH-Marke Nr. 602 885 «live @ home» (fig.) wird widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. Juni 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1221

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