Richtplan des Kantons Zürich Genehmigung der Teilrevisionen «Landschaft, Versorgung, Entsorgung» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 17. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 10. Dezember 2010 wird die Teilrevision des kantonalen Richtplans des Kantons Zürich ­ Kapitel Landschaft und Versorgung, Entsorgung unter Vorbehalt der Ziffer 5 genehmigt.

2.

Ziffer 5.3 Materialgewinnung: Das Objekt Nr. 9 Lindau, Tagelswangen ist aufgrund des Bundesgerichtsentscheids 1C_11/2010 vom 27. August 2010 nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Genehmigung.

3.

Ziffer 3.10 Gefahren: Der Kanton Zürich wird aufgefordert, die Festlegungen im Bereich Störfallvorsorge im Rahmen der laufenden «Gesamtüberprüfung» zu ergänzen, unter Hinweis auf die Planungshilfe des Bundes und das Merkblatt «Störfallvorsorge und Raumplanung» des AWEL.

4.

Ziffer 5.2. Wasserversorgung: Der Kanton wird aufgefordert abzuklären, ob bezüglich der Sicherung von Grundwasserschutzzonen und ­arealen ein Handlungsbedarf besteht.

5.

Ziffer 5.4 Energie: Der Bund nimmt das Anliegen, dass Hochspannungsleitungen im Siedlungsgebiet in der Regel unterirdisch zu führen sind, zur Kenntnis. Die Festlegung der Linienführung von Hochspannungsleitungen erfolgt im Rahmen des SÜL-Prozesses, die Bewilligung im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, Postfach, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

1. März 2011

2011-0357

Bundesamt für Raumentwicklung

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