Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wangen an der Aare / Wiedlisbach, Waffenplatz; Übungsdorf Rettungstruppen, Modernisierung der Übungsanlagen vom 28. Oktober 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 22. Oktober 2010 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Modernisierung der Übungsanlagen im Übungsdorf der Rettungstruppen auf dem Waffenplatz Wangen a.A./Wiedlisbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. November 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-2463

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