Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11728 Widersprechende Leineweber GmbH & Co. KG, Wittekindstrasse 16-18, D-32051 Herford, internationale Registrierung Nr. 1 035 946 «BRAX» gegen Widerspruchsgegnerin Schneider Versand GmbH, Strandbaddamm 2-4, D-22880 Wedel, internationale Registrierung Nr. 1 062 632 «Bricks».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. September 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

27. September 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7534

2011-2110