Verfügung im Widerspruchsverfahren 2666/1998 Widersprechende/r Hans-Jürgen Behre, Im Gaisbühl 23, DE-79294 Sölden, Schweizerische Marke Nr. 448 701 (LASODERM), Vertreter/in Hepp, Wenger & Ryffel AG, Friedtalweg 5, 9500 Wil SG gegen Widerspruchsgegner/in Hans-Hermann Schmidt, Lilienweg 6, DE-79295 Sulzberg, Internationale Marke Nr. 684 240 (LASODERM) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2666/1998 gegen die internationale Marke Nr. 684 240 LASODERM wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 17. April 1998 gegen die Marke LASODERM wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides durch eine definitive Schutzverweigerung ersetzt.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechende eine Parteientschädigung von Fr. 2300.- (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1842

2000-0732