Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Gesellschaft für technische Kommunikation TECOM hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Leiter Technische Dokumentation/Diplomierte Leiterin Technische Dokumentation eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

30. August 2011

2011-1723

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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