Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Kaufmännische Verband Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management SGO und Schweizerischer Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist in Unternehmensorganisation mit eidgenössischem Fachausweis/Spezialistin in Unternehmensorganisation mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

5. Juli 2011

2011-1293

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5565