Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Gesellschaft für Logistik hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Logistikfachmann/Logistikfachfrau eingereicht.

Der Schweizerische Baumeisterverband hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Baupoliere im Hochbau und Tiefbau eingereicht. Das Reglement vom 10. Mai 1991 über die Baupolierprüfungen im Hoch- und Tiefbau wird aufgehoben.

Der Kunststoffverband Schweiz KVS hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung Produktionsleiter/in Kunststofftechnik eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

1. Februar 2000

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2000-0170