Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS vom 15. Juni 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 20103, beschliesst: Art. 1 Für die Jahre 2012­2015 wird für die Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS ein Rahmenkredit in der Höhe von höchstens 20,4 Millionen Franken bewilligt.

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Das VBS wird ermächtigt, die einzelnen Verpflichtungskredite auszuscheiden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 14. Juni 2011

Nationalrat, 15. Juni 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 101 SR 193.9 BBl 2010 8599

2010-2679

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Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS. BB

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