Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 20112 zur Aussenwirtschaftspolitik 2010 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1
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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.
Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20103 zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine;
b.
Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20104 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2011 1401 SR ...; BBl 2011 1547 SR ...; BBl 2011 1585
2010-1623
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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine. BB
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