Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods

Entwurf

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 15. Mai 2000 1 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 2, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 19913 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten4 sowie auf Artikel 39 der Bundesverfassung5, ...

Art. 2

Völkerrechtliche Verträge

1

Der Bundesrat wird ermächtigt, im Rahmen der bewilligten Kredite völkerrechtliche Verträge über Kapitalaufstockungen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Entwicklungsorganisation und der Internationalen Finanz-Corporation abzuschliessen.

2 Über Kapitalerhöhungen, die der Bundesrat nach Absatz 1 in eigener Kompetenz zeichnen kann, muss die Bundesversammlung vorgängig informiert werden.

3 Die Teilnahme an Kapitalerhöhungen des Internationalen Währungsfonds bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

1 2 3 4 5

BBl 2000 4030 BBl 2000 ...

SR 979.1 Dieser Zuständigkeitsumschreibung entspricht Artikel 54 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (AS 1999 2556) Dieser Bestimmung entspricht Artikel 99 der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (AS 1999 2556)

4036

2000-1270

Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods. BG

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

11027

4037