Konzentration der hochspezialisierten Medizin: Eröffnung des Meldeverfahrens im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Fachorgan) HSM-Bereich «Grosse seltene viszeralchirurgische Eingriffe» 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Mitgliedern bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt. Das HSM Beschlussorgan hat das Fachorgan beauftragt, das Meldeverfahren im HSM Bereich «Grosse seltene viszeralchirurgische Eingriffe» durchzuführen. Diese umfasst die folgenden fünf Eingriffe: 1. Ösophagusresektion 2. Resezierende Rektumchirurgie 3. Pankreasresektion 4. Grosse Lebereingriffe 5. Komplexe bariatrische Operationen

2.

Das HSM Fachorgan gibt den Leistungserbringern im Rahmen eines Meldeverfahrens Gelegenheit, ihr Interesse an der Leistungserbringung zu bekunden. Die Leistungserbringer werden hiermit eingeladen bis zum 12. September 2011 (diese Frist kann nicht erstreckt werden) dem HSM Fachorgan ihre schriftliche Interessensbekundung zuhanden des Projektsekretariats zuzustellen. Die Unterlagen für das Meldeverfahren können beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, schriftlich angefordert werden.

26. Juli 2011

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Peter Suter

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2011-1518