Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Stadt Thun, Waffenplatz, Übungsgelände Allmend, Abbruch und Neubau Häuser- und Ortskampfanlage Mitwirkung und Anhörung vom 24. Oktober 2011 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Stadt Thun schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadt Thun vom 24. Oktober bis 23. November 2011 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 23. November 2011, bei der Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3602 Thun, zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

24. Oktober 2011

7654

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2011-2248