Flughafen Samedan (GR) Gesuch für die Erneuerung der Betriebskonzession sowie Änderung des Betriebsreglements Anhörung

Gesuchstellerin:

Genossenschaft Flugplatz Oberengadin (GFO), 7503 Samedan

Gegenstand:

Gesuch für die Erneuerung der Betriebskonzession um 30 Jahre und die Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements.

Ort:

Flughafen Samedan, 7503 Samedan

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36a ff. des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Graubünden sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Die Veröffentlichung des Gesuchs in den kantonalen und lokalen Publikationsorganen wird durch den Kanton veranlasst.

Öffentliche Auflage:

Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Publikation im kantonalen Amtsblatt und den lokalen Anzeigern. Sie beginnt am 15. November 2000 und dauert bis am 14. Dezember 2000.

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können während der Einsprachefrist an folgenden Stellen eingesehen werden: - Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Stadtgartenweg 11, 7000 Chur - Gemeindeverwaltung Samedan, 7503 Samedan

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Einsprachefrist von 30 Tagen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

14. November 2000

2000-2393

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 5519