Botschaft zur Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2010 vom 30. März 2011

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2010 wurde vom Bundesrat am 30. März 2011 genehmigt.

Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen: ­

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2010;

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Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2010;

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Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2010;

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Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2010 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich);

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Bundesbeschluss V über die Rechnung 2010 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2010 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.

Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, Telefon 031 325 50 50.

3. Mai 2011

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Bundeskanzlei

In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.

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