Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV 1 betreffend Waffenplatz Jassbach, Kasernenanlage PE-19, Ausbildungshalle für Op+Takt EA System, Gemeinde Linden vom 30. Juni 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, vom 25. Februar 2000 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Ausbildungshalle in der Kasernenanlage PE-19 auf dem Waffenplatz Jassbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Linden, 3673 Linden, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG 2).

11. Juli 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2000-1432