Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Seilbahnen Schweiz (SBS) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann im Pistenund Rettungsdienst mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau im Pisten- und Rettungsdienst mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

15. November 2011

8254

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2011-2549