Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG).

Michele Ann Schottenbauer, USA, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Auf die Beschwerde vom 17. Juni 2010 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 14. September 2010 entschieden: 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil geht an: ­ die Beschwerdeführerin (durch Vermittlung der Schweizerischen Vertretung in den USA; Beschwerdebeilagen zurück); ­ die Vorinstanz (Ref.-Nr. PZ00P1_131881; Einschreiben)

25. Januar 2011

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung II

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2011-0097