Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) hat, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG; SR 941.41) und die Artikel 62 und 63 der dazugehörigen Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV; SR 941.411) den Entwurf des Reglementes für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweise P eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

17. Mai 2011

2011-0971

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

4037