Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein procure.ch hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Einkaufsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Einkaufsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Verein procure.ch hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Einkaufsleiter mit eidgenössischem Diplom/Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

19. April 2011

2011-0745

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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