Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanzgesellschaft und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 28. Februar 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19762 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 20103, beschliesst: Art. 1

Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen (AfDB), der Asiatischen (AsDB), und der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) sowie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC)

Für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Internationalen Finanzgesellschaft wird ein Rahmenkredit von 3183 Millionen Franken für eine Laufzeit von acht Jahren bewilligt.

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167 Millionen Franken dieses Rahmenkredits sind einzahlbar, der Rest stellt Garantiekapital dar.

2

Eine zusätzliche Reserve von 8,5 Millionen Franken wird gegebenenfalls für erhöhte Beitragszahlungen infolge von Schwankungen des Wechselkurses verwendet.

3

Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits4 aus dem Jahr 1995 sowie derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmenkredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbankgruppe5 aus dem Jahr 1991 werden nicht beansprucht und verfallen.

4

1 2 3 4 5

SR 101 SR 974.0 BBl 2010 6691 BBl 1995 III 1105 BBl 1991 II 1153

2010-1752

2925

Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken. BB

Art. 2

Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung wird ein Rahmenkredit von 298 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Die Beteiligung umfasst nur Garantiekapital, und es erfolgen keine Einzahlungen.

Art. 3

Verwendung der Mittel

Die Mittel können für die Kapitalbeteiligungen bei der Afrikanischen, der Asiatischen und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanzgesellschaft und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwendet werden.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 9. Dezember 2010

Nationalrat, 28. Februar 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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