Militärische Plangenehmigung betreffend Lyss, Waffenplatz/Zeughaus, GEP-Massnahmen 2010 vom 14. Oktober 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 16. Dezember 2010 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Massnahmen nach dem generellen Entwässerungplan (GEP) auf dem Waffenplatz bzw. beim Zeughaus Lyss BE unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

25. Oktober 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-2308

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