Bundesbeschluss über den Voranschlag 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 16. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen1 (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. September 19992, beschliesst:

Art. 1 1

Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2000, der bei einem Aufwand von 1 734 383 856 Franken und einem Ertrag von 328 980 000 Franken mit einem Aufwandüberschuss von 1 405 403 856 Franken abschliesst, wird genehmigt.

2

Den vorgesehenen Nettoinvestitionen von 432 370 510 Franken wird zugestimmt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 7. Dezember 1999

Nationalrat, 16. Dezember 1999

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

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1 2

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

2000-0054