Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23 und 06 Uhr

Mit Verfügung vom 30. Juni 2011 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, im Sommer 2011 zwei Serien von Messflügen ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten durchzuführen. Nicht genehmigt hat das BAZL Messflüge in den kommenden Jahren.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom 15. Juli bis und mit 15. August.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Tel. 031 323 37 14, FAX 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist publiziert im Internet unter: http://www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01241/index.html?lang=de

19. Juli 2011

2011-1425

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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