Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11727 Widersprechende Legero Verwaltung GmbH, Marburgerstrasse 10, A-8042 Graz, internationale Registrierung Nr. 703 792 «SUPERFIT BY LEGERO» gegen Widerspruchsgegnerin Superfeet Worldwide, Inc., 1419 Whitehorn Street, US-Ferndale (WA 98248), internationale Registrierung Nr. 1 060 404 «SUPERFIT» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. November 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

4. November 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-2572

8239