Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11089 Widersprechende dm-drogerie markt GmbH + Co KG, Carl-Metz-Strasse 1, 76185 Karlsruhe, Deutschland, IR-Marke Nr. 894 004 «BALEA» gegen Widerspruchsgegnerin SÜDSALZ GmbH, Salzgrund 67, 74076 Heilbronn, Deutschland, IR-Marke Nr. 1 023 300 «Salnea» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. September 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. die Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

5. September 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6848

2011-1922