Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen vom 19. September 2011

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen bei Nationalstrassen muss in der Gemeinde Mels auf den Parzellen Nr. 884 (Koordinaten 753'901/211'369), Nr. 3492 (Koordinaten 751'635/212'333) und Nr. 3485 (Koordinaten 751'766/212'072) eine temporäre Rodung im Umfang von 3050 m2 durchgeführt werden. Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111) sowie auf Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) und auf Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Gemeinde Mels, Rathaus, 2. Stock, Büro 22, 8887 Mels;

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Die Auflagefrist läuft vom 27. September 2011 bis 26. Oktober 2011 (30 Tage).

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

19. September 2011

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

7146

2011-1998