Flughafen Bern-Belp Plangenehmigung für den Neubau Parkplatz Nord

Mit Entscheid vom 23. März 2011 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG eingereichte Projekt für den Neubau von total 270 Autoparkplätzen genehmigt.

Standort: Parzelle Nr. 560 an der Flugplatzstrasse, Gemeinde Belp.

Die Genehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen mit Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahme der Umweltfachstelle können während der Beschwerdefrist zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, Mühlestrasse 2, Ittigen.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 06 57 e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist publiziert im Internet unter: http://www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01253/index.html?lang=de Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom siebten Tag vor Ostern (17. April) bis und mit dem siebten Tag nach Ostern (1. Mai 2011).

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

5. April 2011

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2011-0647