zu 09.474 Parlamentarische Initiative Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Bericht vom 3. Februar 2011 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2011

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 3. Februar 2011 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates betreffend die Parlamentarische Initiative Flexibilisierung der Waldflächenpolitik nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. Mai 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-0518

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 3. Februar 2011 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ihrem Rat die beiliegende Vorlage unterbreitet. Die Beratung ist in der Sommersession 2011 geplant.

Gemäss Artikel 112 Absatz 3 ParlG erhält der Bundesrat vorgängig Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Die geplante Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) basiert auf der Parlamentarischen Initiative UREK-S Flexibilisierung der Waldflächenpolitik (09.474). Der vorliegende Entwurf der Vorlage sieht vor, die Pflicht zum Rodungsersatz in bestimmten Fällen zu flexibilisieren. Weiter soll mit einer teilweisen Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, in Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen. Dies hat zur Folge, dass ausserhalb dieser Grenze neu einwachsender Wald ohne Rodungsbewilligung entfernt und das Gebiet wieder der im Nutzungsplan vorgesehenen Nutzung zugeführt werden kann. In Ergänzung zur Flexibilisierung des Rodungsersatzes soll auch die Möglichkeit zur Einschränkung des dynamischen Waldbegriffs dazu beitragen, die unerwünschte Waldflächenzunahme zu bremsen und die Landschaftsentwicklung zu steuern. Am bewährten System des Rodungsverbots mit der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen wird festgehalten.

Eine Minderheit der UREK-S lehnt die Ausweitung der statischen Waldgrenze auf Nichtbaugebiet ab. Eine andere Minderheit möchte die Flexibilisierung des Rodungsersatzes auf Gebiete mit zunehmender Waldfläche beschränken.

Die Vernehmlassung fand im 4. Quartal 2010 statt; insgesamt ist die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen. Aufgrund der Ergebnisse hat die UREK-S einzelne Bestimmungen angepasst und die vorliegende Vorlage verabschiedet.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die Vorlage der UREK-S stimmt in Bezug auf die Waldflächenpolitik in den wesentlichen Punkten mit der Botschaft des Bundesrates vom 28. März 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» überein. Damals wurde dem Parlament ebenfalls eine Ausweitung der statischen Waldgrenze auf Nichtbaugebiet und eine Abschwächung der Rodungsersatzpflicht vorgeschlagen. Sowohl der Nationalrat (am 6. Dezember 2007) wie auch der Ständerat (am 12. März 2008) haben einstimmig beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Trotz des Nichteintretensentscheids beider Räte war der Handlungsbedarf im Bereich der Waldflächenpolitik unbestritten, und die diesbezüglichen Vorschläge zur Anpassung der Rechtssetzung wurden in den Vorberatungen und in der Eintretensdebatte grundsätzlich begrüsst. Eine entsprechende «forstpolitische Pendenz» wurde in der Legislaturplanung 2007­2011 aufgenommen.

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Die von der UREK-S vorgeschlagenen Bestimmungen leisten einen Beitrag, um die weitere Entwicklung der Waldflächen besser zu steuern und bestehende Konflikte mit anderen Nutzungen entschärfen zu können. Der Bundesrat begrüsst, dass am Rodungsverbot festgehalten wird, und schliesst sich den Vorschlägen der Kommissionsmehrheit an.

Angesichts der Notwendigkeit, einwachsende Waldflächen in peripheren Gebieten einer integralen Betrachtung zu unterziehen und dabei auch die Raumplanungs-, die Biodiversitäts- und die Landwirtschaftspolitik einzubeziehen, sind die vorgeschlagenen Bestimmungen rasch umsetzbar und können mit den laufenden oder in nächster Zukunft anzugehenden Gesetzesarbeiten in diesen Bereichen abgestimmt werden.

Der im Bericht skizzierte bessere Schutz des Kulturlandes soll im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) angestrebt werden.

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Anträge des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 3. Februar 2011 und stimmt der beantragten Gesetzesänderung zu.

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